Zu unseren Kernaufgaben zählt der Schutz von Leib und Leben. Abhängig von der ausgehenden Gefährdungslage ermitteln wir konkrete und abstrakte Gefährdungspotenziale und entwickeln ein kundenspezifisches Schutzkonzept. Dieses gliedert sich in mittel- und unmittelbare Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Person(en).
Alle zum Einsatz kommenden Personenschützer/-innen verfügen über einen behördlichen und/ oder militärischen Hintergrund. Sie unterziehen sich regelmäßigen Trainings mit den Schwerpunkten Gefahrenabwehr und Gesundheitsschutz. Durch die Übernahme diverser Schutzaufträge im Bereich Wirtschaft und Politik verstehen unsere Personenschützer den kundenfreundlichen Umgang und präsentieren unsere Auftraggeber diskret und mit gewünschter Etikette, selbstverständlich immer mit dem Faktor Sicherheit im Fokus.
Alle Schutzmaßnahmen werden nach Rücksprache mit dem Kunden und unter Berücksichtigung des tatsächlichen Bedarfs definiert. Professionelle Diskretion und Verschwiegenheit haben für uns höchste Priorität.
Transport- u. Begleitschutz
Der Transport von wertvollen höheren Sachwerten bedarf einer strukturierten Planung und Organisation der Sicherheitsmaßnahmen. Die Detektion von Risiken, der Umgang bei Gefährdungslagen und einem möglichen Schadenseintritt sowie die Restrisikominimierung sind im Vorfeld genau zu planen. Wir begleiten Sie in der Planungsphase und bieten Ihnen die professionelle Sicherheit bei der Durchführung des Transportes. Durch unser internationales Netzwerk können wir auch grenzübergreifend für einen effektiven und lückenlosen Schutz sorgen. Bei Bedarf und nach Auflage durch Behörden und Versicherungen auch bewaffnet.
Veranstaltungssicherheit
Seit Jahrzehnten begleiten wir unsere Auftraggeber aus Wirtschaft und Politik erfolgreich bei der Durchführung von Veranstaltungen. Durch die frühzeitige Einbindung sicherheitsrelevanter Prozesse in der Planungsphase können alle Maßnahmen gemeinsam dem Auftraggeber und in Abstimmung mit Dritten (Behörden, etc.) optimal und zielorientiert abgestimmt werden. Das Ergebnis ist eine erfolgreiche und sicher durchgeführte Veranstaltung. Aufgrund unserer repräsentativen Stellung stehen neben der Sicherheitsdienstleistung als dem Kern unserer Aufgabe darüber hinaus der professionelle Service und die Gästezufriedenheit im Vordergrund unseres Handelns.
Auf Wunsch erstellen wir eine Risikoanalyse, welche nach Bestimmung individueller Sicherheitsmaßnahmen durch das Sicherheitskonzept ergänzt werden kann.
Tätigkeiten im Bereich Veranstaltung:
– Zutrittskontrollen (auch mehrsprachig)
– Personen-/ Gepäckkontrollen (nach Behördenvorgabe möglich)
– Akkreditierungsmanagement
– Interventionsstreifen
– Sonderschutz (Wertsachen/ Prototypen)
– VIP- Begleitung
– Veranstaltungsspezifischer Brandschutz
– Eigener Fahrservice mit gesicherten Fahrzeugen
Objektschutz / Zutritts- u. Empfangsmanagement
Zur Gewährleistung der physischen Sicherheit vor Ort beim Auftraggeber befinden sich unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im täglichen Einsatz. Durch mehrsprachige Kommunikation und Kompetenz zur Nutzung komplexer digitaler Systeme setzen wir neue Standards bei der Erfüllung von Service- und Sicherheitsdienstleistungen. Durch regelmäßige Schulungen unserer Beschäftigten, können wir im Rahmen der Gästekommunikation, speziell in Konfliktsituationen, und beim Thema Brandschutz unsere Auftraggeber zielgerichtet unterstützen. Als repräsentativer Dienstleister leben wir die individuelle Philosophie unserer Kunden.
Tätigkeiten im Bereich Objektschutz:
– Objekt- und Gebäudesicherung (auch bewaffnet möglich)
– Empfangs- und Akkreditierungsmanagement
– Optionaler Einsatz technischer Mittel:
Tür- und Handsonden zur Personenkontrolle
Gefahrenstoffscanner zur Prüfung der Eingangspost
– Einsatz von Wachhunden
– Unterstützung bei der Wahrnehmung kundenspezifischer Brandschutzaufgaben
Ausbildung von Brandschutzhelfern (DGUV-I205-023)
Im Rahmen der Umsetzung der betrieblichen Brandschutzmaßnahmen nach §10 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Unternehmer die Verpflichtung, geeignete Maßnahmen zur Brandbekämpfung zu treffen. Als personelle Maßnahme dient die innerbetriebliche Ausbildung von Brandschutzhelfern nach den Richtlinien der DGUV Information 205-023.
Um den Vorgaben gesamtheitlich und optimal gerecht zu werden, stehen wir Ihnen im Rahmen einer Bedarfsanalyse vorab beratend zur Seite. Wir prüfen die betreffenden brandschutzrelevanten Begebenheiten im Unternehmen und bilden ihre Beschäftigten entsprechend den Anforderungen der DGUV Information 205-023 aus. Des Weiteren berücksichtigen wir unternehmensspezifische Besonderheiten, welche nach der ASR A2.2 („Maßnahmen gegen Brände“) zum Tragen kommen und lassen diese in die theoretische und praktische Ausbildung ergänzend mit einfließen.
Ihre Brandschutzhelfer verfügen nach erfolgreicher Ausbildung über folgende Kenntnisse:
- Rechtliche Handlungsgrundlagen
- Grundzüge des Brandschutzes
- Betriebliche Brandschutzorganisation
- Gefahren durch Brände und die möglichen Auswirkungen
- Umsetzung von organisatorischen Präventivmaßnahmen zur Vermeidung von Bränden im betrieblichen Alltag
- Kennenlernen des baulich-technischen Brandschutzes sowie unternehmensspezifischer Besonderheiten
- Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen im Allgemeinen
- Gefährdungsspezifische Bekämpfung von Entstehungsbränden mit den zur Verfügung stehenden Löschmitteln/ Brandschutzeinrichtungen
- Richtiges Verhalten und Kommunikation im Brandfall anhand der bestehenden Strukturen
- Planung und Durchführung von Gebäuderäumungen in ihrem Unternehmen
- Alarmierung und Einweisung von Rettungskräften ins Objekt
- Inhalte einer Unterweisung von Beschäftigten zum Thema Brandschutz am Arbeitsplatz
- Umgang und Nutzung von Räumungshilfen (z.B. Evac chair)
Unsere Seminare können in ihrem Unternehmen oder außerhalb durchgeführt werden. Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Inhalten zur Ausbildung von Brandschutzhelfern bestimmen Sie über Art und Umfang zusätzlicher Inhalte im Rahmen der Gesamtkonzeption ihres Unternehmens.